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High auf zwei Rädern: Wenn der E-Scooter zur rollenden Ordnungswidrigkeit wird

Montagnachmittag in Münster. Die Stadt wirkt friedlich, die Tauben diskutieren wie immer über Brötchenkrümel, und auf der Gasselstiege rollt ein junger Mann mit einem E-Scooter durch die Gegend, als wäre er der König des Asphalt-Dschungels. Blöd nur: Er fährt auf dem Gehweg. In der falschen Richtung. Und raucht dabei – man glaubt es kaum – ganz entspannt einen Joint. Multitasking-Level: Selbstzerstörung.

High auf zwei Rädern

Für die Polizei ist so etwas ungefähr das Gegenteil von „unauffällig“. Während andere versuchen, unbemerkt 5 km/h zu schnell zu fahren, liefert dieser 28-jährige Münsteraner gleich das Komplettpaket: falscher Weg, falscher Ort, falsche Substanz. Man hätte ihm zurufen können: „Wenn du schon Regelbruch spielst, mach es wenigstens nicht wie ein Leuchtschild!“

Die Beamtinnen und Beamten entscheiden sich für den Klassiker: Anhalten, Gespräch, Realitätstest. Auf die Frage, was er da so treibe, antwortet der junge Mann sinngemäß: „Ja, klar, Cannabis. Konsumiere ich regelmäßig.“ Ehrlichkeit ist wichtig. Vor allem, wenn man gerade die komplette StVO als unverbindliche Empfehlung behandelt hat.

Da der E-Scooter nicht nur Spielzeug, sondern rechtlich ein echtes Kraftfahrzeug ist, endet die improvisierte Jointscooter-Testfahrt wenig glamourös: Die Polizei bringt den Mann zur Wache. Dort wartet keine Chillout-Lounge, sondern eine Ärztin mit einer deutlich weniger entspannten Mission: Blutprobe. Wer sich schon immer gefragt hat, wie man in Rekordzeit vom „Ich fahr nur kurz rüber“ zum „Bitte einmal den Arm freimachen“ kommt – so.

Den 28-Jährigen erwartet nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren. Übersetzt in Alltagssprache: Papierkram, Bußgeld, Fahrverbot, schlechte Laune. Das volle Programm. Vielleicht nicht das, was man sich wünscht, wenn man nur „mal eben eine Runde drehen“ wollte.

Damit die Botschaft auch beim Rest der E-Scooter-Community ankommt, erinnert die Polizei an die Regeln. Überraschung: Für E-Scooter gelten bei Cannabis dieselben Spielregeln wie für das Autofahren. Also kein „Aber das ist doch nur so ein kleines Ding mit Akku und Klingel!“ – im Gesetzestext steht eher so etwas wie: „Fahrzeug ist Fahrzeug, Pech gehabt.“

Die Kurzfassung:
Wer mit mehr als 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter im Blut unterwegs ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a Straßenverkehrsgesetz. Das mag nach sehr wenig klingen – ungefähr so viel wie die Chance, dass jemand seine guten Vorsätze bis Februar durchhält – ist aber rechtlich eine klare Grenze.

Besonders streng wird es für die, die sowieso noch offiziell unter „bitte noch üben“ fallen: Wer in der Probezeit ist oder unter 21 Jahre alt, hat am Steuer schlicht Cannabisverbot. Punkt. Keine Diskussion, kein „aber nur ein Zug“, kein „war gestern“. Konsequenz: Bußgeld, Fahrverbot, Nervenzusammenbruch bei der nächsten Urlaubsplanung.

Und jetzt kommt der Bonus-Level: Zeigt der Fahrer Ausfallerscheinungen – also zum Beispiel Reaktionsvermögen wie ein trojanisches Pferd im Standby – oder ist in einen Unfall verwickelt, wird aus der ganzen Geschichte ruckzuck eine Straftat. Dann ist es völlig egal, welche Menge THC im Blut nachgewiesen wird. Ab da heißt es: Willkommen im Upgrade von „teurer Spaß“ zu „richtiger Ärger“.

Die Botschaft hinter all dem ist eigentlich simpel, aber offenbar erklärungsbedürftig: E-Scooter sind keine magisch drogentoleranten Schwebebretter. Sie sind Kraftfahrzeuge. Wer drauf steht, obwohl der Kopf noch auf Wolke sieben schwebt, spielt nicht nur mit der eigenen Sicherheit, sondern auch mit der der anderen. Und die haben meistens keine Lust, stattdessen unfreiwillig an einem Crash-Experiment teilzunehmen.

Kurz gesagt: Wer unbedingt THC konsumieren will, soll das bitte nicht mit einem fahrbaren Untersatz kombinieren. Sofa: ja. E-Scooter: nein. Das eine bringt vielleicht Hunger auf Chips, das andere bringt eher Post vom Amt.