Jagdschein läuft 2026 ab?
Betroffen sind alle Jägerinnen und Jäger, deren Jagdschein zum 31. März 2026 ausläuft. Und weil moderne Verwaltung inzwischen nicht nur Kugeln, sondern auch Klicks liebt, lautet die klare Empfehlung:
Bitte den Antrag möglichst online stellen.
Das entsprechende Wunderding der Digitalverwaltung – ein praktisches Online-Formular – lauert direkt auf der Startseite des Kreises Warendorf unter der bekannten Adresse. Kein Fährtenlesen nötig, einfach www aufrufen, Kreis anklicken, Formular ausfüllen, fertig. Zumindest theoretisch.
Sicherheitscheck: Vom Wildschwein zur Sicherheitsbehörde
Warum der ganze Stress schon im Dezember, obwohl der Jagdschein erst Ende März abläuft?
Ganz einfach: Sicherheitsüberprüfung 2.0.
Wie schon im Vorjahr werden Jagdscheininhaber inzwischen nicht mehr nur vom Förster kritisch beäugt, sondern auch von gleich mehreren Sicherheitsbehörden gründlich durchleuchtet. Wer eine Flinte tragen will, bekommt ein behördliches Komplett-Makeover: Kreispolizeibehörde, Datenabgleich, Aktenmagie – das volle Programm.
Damit die Untere Jagdbehörde nicht kurz vor Ablaufdatum kollektiv ins Unterholz flüchtet, sollen die Anträge also frühzeitig eingehen. Dezember heißt: genug Zeit für alle, auch für den Papierstapel.
Wichtig: Im Dezember noch ohne Papierkrieg
Die gute Nachricht für alle, die schon mit Versicherungsnachweisen und Jagdschein im Anschlag in der Tür stehen: Bitte noch nicht.
Im Dezember reicht zunächst der Online-Antrag.
Zu diesem Zeitpunkt müssen weder Jagdschein noch Versicherungsnachweis eingereicht werden. Die Untere Jagdbehörde startet erst einmal die Sicherheitsüberprüfungen über die Kreispolizeibehörde.
Und jetzt kommt der wichtigste Satz für eine halbwegs stabile Bearbeitungszeit:
Bitte unbedingt auf Nachfragen zum Bearbeitungsstand verzichten.
Jede Nachfrage bedeutet:
- eine E-Mail mehr,
- ein Anruf mehr,
- und mindestens einen Sachbearbeiter, der statt zu bearbeiten erklären muss, warum er noch nicht dazu kam zu bearbeiten.
Kurz: Wer fragt, bremst.
Wenn die Behörden durch sind: Jetzt kommen SIE wieder ins Spiel
Sobald alle Rückmeldungen der Sicherheitsbehörden eingetrudelt sind, meldet sich die Untere Jagdbehörde persönlich – per E-Mail oder telefonisch. Also keine Sorge, man wird gefunden, auch ohne Hundemeute.
Erst dann werden folgende Unterlagen benötigt:
- der aktuelle Jagdschein
- der Versicherungsnachweis
Diese können ganz klassisch
- per Post geschickt werden
oder - persönlich abgegeben werden – ganz ohne Termin, einfach während der Öffnungszeiten:
- Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30–12:00 Uhr
- Dienstag und Donnerstag zusätzlich: 14:00–16:00 Uhr
Bonus-Info für alle, die schon jetzt nervös ihre Versicherung anrufen:
Eine vorzeitige Beschaffung der Versicherungsbescheinigung zum Zeitpunkt des Online-Antrags ist nicht notwendig. Erst loslaufen, wenn die Behörde sich meldet – nicht vorher.
Fazit: Wer Anfang Dezember kurz klickt, kann im Frühjahr ganz entspannt weiter waidwerken – legal, versichert und behördlich durchgecheckt.