Promille auf zwei Rädern – Münster rollt beschwingt ins Wochenende
Bereits am letzten Wochenende hatte die Polizei offenbar genug zu tun mit den flinken Promillepiloten auf ihren 20-km/h-Raketen. Gleich drei Fahrer mussten pusten, piepsten zu hoch und bekamen prompt die exklusive Einladung zur Blutspende – unfreiwillig, versteht sich. Doch als wäre das nicht genug, folgte in der Nacht zu Donnerstag das Sequel: „Die Rückkehr der Promilleschleuder – Teil 2: Jetzt wird’s elektrisch!“
Gegen 01:35 Uhr rollte ein 18-Jähriger durchs Münsteraner Nachtleben, mutmaßlich auf der Suche nach einem Döner, einer Steckdose oder dem Sinn des Lebens. Leider fand er stattdessen die Polizei. Der freiwillige Atemtest ergab: 1,2 Promille. Das ist ungefähr der Punkt, an dem man denkt, man könne mit dem Scooter den Nürburgring fahren.
Nur zwei Stunden später, um 03:55 Uhr, tauchte der nächste Held der Nacht auf – diesmal mit satten 1,4 Promille. Wahrscheinlich war er der Meinung, der Scooter sei ein treuer Freund, der ihn sicher nach Hause trägt. Spoiler: war er nicht. Die Beamten nahmen ihm den Stecker raus – und den Führerschein gleich mit.
Beide durften anschließend Bekanntschaft mit der Nadel machen – aber nicht im Tattoo-Studio. Ein Arzt entnahm Blutproben, während die Promillepiloten vermutlich dachten: „Wow, VIP-Service – so schnell war ich noch nie beim Arzt!“
Jetzt wartet auf beide ein Strafverfahren. Und nein, das ist kein Spaß-Ticket für die nächste Scooter-Party. Der E-Scooter gilt nämlich – Überraschung! – als Kraftfahrzeug. Damit gelten dieselben Regeln wie für Autos. Nur dass man beim E-Scooter weder Sitzheizung noch Restwürde hat.
Für alle, die glauben, sie könnten nach zwei Bier und einem Korn noch „locker nach Hause cruisen“: Wer unter 21 ist oder in der Probezeit, zahlt 250 Euro Bußgeld, bekommt einen Punkt in Flensburg und darf zur Nachschulung. Die Probezeit verlängert sich auf vier Jahre – quasi das Bachelorstudium in Verantwortung. Und ab 1,6 Promille gibt’s die berühmt-berüchtigte MPU, liebevoll auch „Idiotentest“ genannt. Spoiler: Die Fragen dort sind schwerer als jede Mathearbeit.
Das Fazit der Polizei: E-Scooter sind keine fahrende Theke, sondern Fahrzeuge. Man darf sie nur sober benutzen – also im Zustand klaren Verstandes, den allerdings nicht jeder Nachtaktive kennt.
Und so bleibt Münster auch weiterhin die Stadt, in der man nicht weiß, was gefährlicher ist: ein übermütiger Radfahrer mit Bluetooth-Box oder ein E-Scooter-Fahrer mit 1,4 Promille, der glaubt, er wäre „Fast & Furious – Münster Drift“.
Der Rat der Polizei: Hände an den Lenker, Handy in die Tasche – und das Bier bitte erst, wenn der Scooter wieder stillsteht. Oder noch besser: einfach laufen. Da kann man wenigstens nicht umfallen – höchstens über die eigene Vernunft.